Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Sie möchten nicht, dass im Falle von Krankheit oder Unfall ein Betreuer über Ihre Angelegenheiten entscheidet? Dann müssen Sie vorsorgen, in dem Sie eine Vertrauensperson benennen, die sich anstelle eines Betreuers um Ihre Angelegenheiten kümmert. Dies erfolgt zwingend durch eine sog. Vorsorgevollmacht. Eine Form ist für diese Vollmacht grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Doch es gibt Ausnahmen. Insbesondere wenn Sie Grundbesitz haben und die Vollmacht auch Rechtsgeschäfte in diesem Bereich ermöglichen soll, was empfehlenswert ist, bedarf die Vollmacht der notariellen Form.

 

Speziell die Fragen, wie vielen Personen Sie eine Vollmacht erteilen wollen, wie das Verhältnis der Vollmachtnehmer zueinander sein soll und wann Sie tätig werden sollen, sollten Sie in einem Beratungsgespräch klären, damit ich für Sie die richtigen Vollmachten entwerfen kann.

Sie wollen lebensverlängernde Maßnahmen am Sterbebett um jeden Preis verhindern? Dann lassen Sie sich zu dem Thema Patientenverfügung beraten. Eine notarielle Form ist nicht vorgeschrieben, kann sich aber empfehlen.

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