Ehevertrag

Eheverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Das ist eine weise Entscheidung des Gesetzgebers, denn selten bestehen so viele Fehlvorstellungen von den rechtlichen Folgen, wie bei der Eheschließung. Das Beratungsgespräch zu dem Thema Ehevertrag hat meistens zum Gegenstand, diese Fehlvorstellungen aufzulösen. Nicht selten gibt es aber durchaus Raum und Bedarf für eine ehevertragliche Regelung, das ist häufig bei erheblichen Einkommensunterschieden der Partner, bei Selbständigkeit oder bei Zweit- oder Drittehen, in denen die Partner bereits anderweitig ausreichend abgesichert sind. Lassen Sie sich am besten schon vor der Eheschließung zu diesem Thema beraten, wenn Sie sich unsicher sind, welche Folgen die Ehe gesetzlich für Sie hat, oder wenn Sie bestimmte Ehefolgen modifizieren oder ausschließen wollen.

 

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