Erbscheinantrag

Im Falle von Grundbesitz verlangt das Grundbuchamt einen Erbnachweis in öffentlicher Form, um das Grundbuch auf den oder die Erben zu berichtigen. Ist kein Testament vorhanden oder nur handschriftlich, müssen die Erben sich um einen Erbschein bemühen, den das Nachlassgericht erlässt und den oder die Erben als solche ausweist. 

 

Den Antrag auf Erlass des Erbscheins können Sie über einen Notar, eine Notarin Ihrer Wahl stellen oder direkt beim Nachlassgericht. Im Erbscheinsantrag müssen Sie die getroffenen Angaben an Eides statt versichern. 

 

Nur wenn ein notarielles Testament vorhanden ist, hat der Erbe bzw. die Erbin keine großen „Rennereien“ mehr. Es reicht in dem Fall aus, dass ein Antrag auf Testamentseröffnung gestellt wird. Mit dem Eröffnungsprotokoll können Sie sich sodann überall als Erbin/Erbe ausweisen.

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