Dr. thomas Schmidt

Ihr NOTAR in der Hansestadt Osterburg | Altmark

Beratung | Beglaubigung | Beurkundung

Rechtsbeziehungen rechtssicher gestalten – das ist meine Aufgabe als Träger des mir verliehenen öffentlichen Amts des Notars. Dazu gehört an erster Stelle die Beratung der rechtssuchenden Personen zu vielfältigen Rechtsfragen etwa im Immobilien- und Erbrecht, und zwar anders als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unparteiisch und neutral. Aus dem Beratungsgespräch kann sich die Notwendigkeit eines Rechtsgeschäfts ergeben, das der notariellen Form bedarf. Als Notar entwerfe ich daher regelmäßig Verträge oder einseitige Erklärungen, die sodann in einem gemeinsamen Termin beurkundet werden. Manchmal genügt auch eine Unterschriftsbeglaubigung zur Erfüllung der vorgeschriebenen Form.

Häufig wird die notarielle Form als lästig empfunden. Das ist ein Irrtum. Zum einen geht es häufig um hohe Werte und damit Risiken, die per se einer besonders rechtssicheren Gestaltung bedürfen. Nicht selten bestehen auch komplexe Rechtsfragen, die nach einem Experten, einer Expertin verlangen. Und zum anderen sind die Notargebühren sozial ausgestaltet, die Kosten bemessen sich immer nach dem Wert der Angelegenheit.

 

Bei meiner Tätigkeit werde ich unterstützt von einem hochkompetenten und motivierten Team, das Ihr erster Ansprechpartner ist.

Haben Sie ein konkretes Anliegen oder benötigen eine Beratung zu Rechtsfragen, dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Wir sind gerne für Sie da.