Grundstückskaufverträge

Sie wollen ein Grundstück kaufen? Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? Dann brauchen Sie hierfür in jedem Fall die Unterstützung durch einen Notar, eine Notarin Ihrer Wahl, da für dieses Rechtgeschäft die notarielle Form zwingend ist. Wo das Grundstück in Deutschland liegt, spielt übrigens für die Wahl des Notars/der Notarin keine Rolle. Sie können sowohl einen Kaufvertrag zu einer Ferienimmobilie auf Rügen in Garmisch-Partenkirchen schließen, als auch eine Eigentumswohnung in München in Flensburg erwerben.  

 

Gerade bei Grundstückskaufverträgen stößt die Formvorschrift und der Zwang der Beurkundung manchmal auf Unverständnis. Dafür gibt es jedoch gute Gründe. Zum einen geht es häufig um hohe Werte und damit Risiken, die per se einer besonders rechtssicheren Gestaltung bedürfen. Nicht selten bestehen auch komplexe Rechtsfragen, die nach einem Experten, einer Expertin verlangen. Und zum anderen sind die Notargebühren sozial ausgestaltet, die Kosten bemessen sich immer nach dem Kaufpreis bzw. Wert der Immobilie und liegen immer erheblich unter den Kosten, die etwa für die Tätigkeit von Immobilienmaklern anfallen.

< Zurück zu unseren Leistungen