Grundstücksüberlassung, Hofübergabe, Unternehmensnachfolge

Immer häufiger entscheiden sich Eltern dazu, Ihren Grundbesitz schon zu Lebzeiten auf ihr Kind zu überschreiben bzw. auf ihre Kinder zu verteilen, um die Vermögensnachfolge abschließen zu klären.

Juristisch liegt dem eine reine Schenkung zu Grunde oder im Fall von Wohnrechts- oder Nießbrauchsvorbehalten sowie Pflegeverpflichtungen eine sog. Überlassung.

 

Dabei sind viele komplexe Fragen zu regeln. Neben dem Inhalt der vorgenannten Vorbehalte und etwaiger Rückforderungsrechte sind nicht selten Ansprüche nicht bedachter weiterer Abkömmlinge zu berücksichtigen. Häufig stellen sich auch steuerliche Fragen, zu denen ein Steuerberater, eine Steuerberaterin hinzugezogen werden muss. Dies ist etwa bei der Hofübergabe oder Unternehmensnachfolge von elementarer Bedeutung, da der Notar, die Notarin nicht zu steuerlichen Fragen berät.

 

Für den Übergang von Grundbesitz ist immer die notarielle Form vorgeschrieben.

Wo das Grundstück in Deutschland liegt, spielt übrigens für die Wahl des Notars/der Notarin keine Rolle. Sie können sowohl einen Überlassungsvertrag zu einer Ferienimmobilie auf Rügen in Garmisch-Partenkirchen schließen, als auch eine Eigentumswohnung in München in Flensburg den Kindern überschreiben.  

< Zurück zu unseren Leistungen